Besondere Regelung für Angehörige der Freien Berufe
Unsere Firma sowie sämtliche Gesellschafter üben vorwiegend einen Freien Beruf aus und ist/sind bereits einer Kammer für Freie Berufe zugehörig. Als Nachweis übersenden wir im Anhang:
Gesellschafterliste
Nachweis des Kammerbeitrags (Bescheid der anderen Kammer)
Die erforderlichen Unterlagen fügen Sie dem Antrag bitte auf der nächsten Seite bei.